Serviceangebot

UVV-Prüfung

Als Gewerbetreibender sind Sie gemäß DGUV Vorschrift 70 dazu verpflichtet, einmal im Jahr Ihr gewerblich genutztes Fahrzeug auf Betriebssicherheit überprüfen zu lassen.
Deshalb prüfen wir Ihr Ladekabel und Elektrofahrzeug.

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UVV Pruefung

Wir prüfen Ihr Ladekabel und Elektrofahrzeug!

Als Gewerbetreibender sind Sie gemäß DGUV Vorschrift 70 dazu verpflichtet, einmal im Jahr Ihr gewerblich genutztes Fahrzeug auf Betriebssicherheit überprüfen zu lassen.

Dazu gehören u. a. die Checks von BremsanlageLenkung und Bereifung, aber auch von Sitzen und Sicherheitsgurtenbeweglichen Anbauteilen und Vorrichtungen zur Ladungssicherung.
Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen aber auch das Ladekabel und Ladegerät.

Überlassen Sie die UVV-Prüfung uns, den Experten. Ab sofort können wir an Elektrofahrzeugen und Werkseitig gelieferte Adapter und Ladekabel eine UVV Prüfung gemäß der Norm DGUV Vorschrift 3 DIN EN 50678 (VDE 0701) – DGUV Information 203-070 durchführen. 47,00€ für Elektrofahrzeuge, 106,50€ für Ladekabel und Ladegeräte.

Wir stellen Ihnen den notwendigen Prüfbericht aus und machen Ihr Fahrzeug bereit für Ihren nächsten Auftrag.

Wir freuen uns auf Sie!

Warum die UVV-Prüfung Pflicht ist

Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) wird von den Berufsgenossenschaften gefordert. Demnach müssen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf Verkehrs- und Arbeitssicherheit geprüft werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.

Deshalb: Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin und lassen Sie die UVV-Prüfung von uns durchführen!

Verkehrs- und Arbeitssicherheit:
Was wir prüfen

Bei der UVV-Prüfung nehmen wir alle sicherheitsrelevanten Komponenten Ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge sachkundig gemäß der Norm DGUV Vorschrift 3 DIN EN 50678 (VDE 0701) – DGUV Information 203-070 unter die Lupe und stellen den erforderlichen Prüfbericht aus.

Verkehrssicherheit

Arbeitssicherheit

  • Front- und Heckbeleuchtung (Funktionsprüfung)
  • Ladekabel und Ladegerät (Funktionsprüfung)
  • Warn- und Blinkanlage (Funktionsprüfung)
  • Signalhorn (Funktionsprüfung)
  • Scheibenwisch-Waschanlage (Funktionsprüfung)
  • Bremsanlage (Sicht- und Funktionsprüfung)
  • Lenkung (Sicht- und Funktionsprüfung)
  • Stoßdämpfer (Sicht- und Funktionsprüfung)
  • Bereifung (Reifenlaufbild und Profiltiefe – gesetzliche Mindestprofiltiefe)
  • Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten (Vorhandensein, Ablaufdatum etc.)
  • Sitze und Sicherheitsgurte A (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung)
  • Vorrichtung zur Ladungssicherung (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung, keine Beschädigungen etc.)
  • Bewegliche Anbauteile (Funktion, keine Gefahrenquelle etc.)

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